Krebsvorsorge

entsprechend den gesetzlichen Vorgaben

  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des äußeren Genitals
  • Zytologischer Gebärmutterhalsabstrich
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke
  • Tastuntersuchung von Brust und Achselhöhle ab dem 30. Lebensjahr
  • Tastuntersuchung des Enddarms ab dem 50. Lebensjahr

erweiterte Vorsorgeleistungen

  • Gynäkologischer Ultraschall
  • Gynäkologische Doppleruntersuchung
  • Brustultraschall
  • Test auf Humane Papillomaviren
  • Dünnschichtzytologie (Thin-Prep-Test)
  • Immunologischer Stuhltest
  • Blasenkrebsschnelltest
  • Impfung gegen Scheideninfektionen und Blaseninfektionen

Diese erweiterten Vorsorgeleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daher besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse. Die Vergütung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).