Akupunktur

  • bei Beschwerden in der Schwangerschaft
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Ödeme
  • Rückenschmerzen
  • Geburtsvorbereitende Beschwerden
  • Menstruationsbeschwerden
  • Wechseljahrsbeschwerden

Diese erweiterten Vorsorgeleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daher besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse. Die Vergütung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).